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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Zertifikatsprüfung HR-Assistentin / HR-Assistent VSK; allgemeine Bestimmungen zu Anmeldung, Zulassung und Durchführung

Artikel 1: Gegenstand
Die vorliegenden Bestimmungen ergänzen die Prüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung und die dazugehörige Wegleitung des VSK zur Zertifikatsprüfung HR-Assistentin/HR-Assistent VSK (Download unter https://vsk-fsec.ch/ausbildungen)

Sie enthalten Angaben zu den Anmeldeformalitäten, den Voraussetzungen der Zulassung sowie der Durchführung der Prüfung. Vertragsgegenstand ist die Durchführung der obgenannten Prüfung gegen Entgelt.

Artikel 2: Organisationsform
Der VSK (als Teilverband des VBSS) organisiert die Prüfungen als Schulorganisation mit mehreren Standorten («VSK Kompetenzzentren») im Sinne der Äquivalenzrichtlinie von Human Resources Swiss Exams (HRSE).

Artikel 3: Zulassung zur Prüfung
Zugelassen zur Prüfung werden grundsätzlich nur Studierende, die den vorbereitenden Unterricht an einem der VSK-Kompetenzzentren absolviert haben.

Im Übrigen gelten die Voraussetzungen nach Artikel 3.3 der Prüfungsordnung.

Artikel 4: Orte und Daten der Prüfung
Es gilt Artikel 5.1 der Prüfungsordnung.

Die genauen Prüfungsdaten werden auf der Website des VSK publiziert.

Die Prüfungen finden ausschliesslich an den VSK-Kompetenzzentren statt.

Artikel 5: Anmeldung zur Prüfung
Jede/r Studierende muss sich individuell und online unter https://anmeldung.vsk-fsec.ch beim zentralen Prüfungssekretariat des VSK zur Prüfung anmelden bzw. registrieren.

Die Anmeldung zur Prüfung ist nur online möglich. Mit der Anmeldung wird der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen.

Die Anmeldung gilt zudem als Anerkennung von Prüfungsordnung Wegleitung samt Anhang als Grundlagen der Prüfung.

Alle zur Zulassung verlangten Dokumente und Nachweise gemäss Artikel 3.2 der Prüfungsordnung müssen gleichzeitig mit der Anmeldung im Format PDF hochgeladen werden.

Unvollständige Gesuche führen zu einem negativen Zulassungsentscheid. Das Beschwerderecht nach Artikel 3.3 letzter Absatz der Prüfungsordnung bleibt vorbehalten.

Artikel 6 Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 420.- Die fristgerechte Entrichtung der Prüfungsgebühr ist notwendige Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die Prüfungsgebühr enthält die Gebühren für die Teilnahme der Prüfung sowie die Diplomgebühr. Persönliche Auslagen der Kandidierenden obliegen Letzteren.

Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gemäss Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung nicht erfüllt, so wird ein Betrag von CHF 350.00 zurückvergütet.

Als Zahlungsart werden ausschliesslich die von Saferpay angebotenen Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert.

Artikel 7 Rücktritt und Kostenfolgen
Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat innert sechzig Tagen vor Prüfungsbeginn oder aus entschuldbaren Gründen zurück, so wird ihr / ihm der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen, pauschalisierten Kosten in Höhe von CHF 50.00 rückerstattet.

Der Nachweis eines entschuldbaren Grundes im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Prüfungsordnung obliegt den betroffenen Kandidierenden.

Erfolgt die Abmeldung nach Prüfungsbeginn oder bleibt die Kandidatin oder der Kandidat ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung fern oder tritt erst nach deren Beginn zurück, wird dies als Prüfungsantritt gewertet und keine Gebühren zurückerstattet.

Wer die Prüfung nicht besteht oder davon ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Eine Verschiebung der Anmeldung auf die nächste Prüfungssession ist nicht möglich.

Artikel 8: Zahlungsbestätigung und Prüfungsaufgebot
Die Kandidierenden erhalten eine elektronische Zahlungsbestätigung.

Die Kandidierenden, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten ein Prüfungsaufgebot.

Artikel 9 Verwendung der Daten
Die Daten der Kandidierenden werden ausschliesslich zur Abwicklung der Prüfung und zur Kontrolle abgegebener Diplome verwendet. Nach der Prüfung werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht. Es erfolgt keine Übermittlung von Daten der Kandidierenden an den Saferpay als payment service provider (PSP).

Nähere Angaben finden sich in Datenschutzpolitik und Datenschutzerklärung.

Artikel 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Artikel 11: Geltungsbereich, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB’s gelten für die Schweiz.

Auf das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien findet Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Art. 12: Inkrafttreten
Die vorliegenden Bestimmungen treten zusammen mit der Prüfungsordnung und Wegleitung HR-Assistentin / HR-Assistent in Kraft.

Bern, im September 2022